Für viele Angelegenheiten sind die Dienste eines Notars erforderlich. Denn der Gesetzgeber hat insbesondere für komplexe Rechtsgeschäfte eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Wird eine derartige notarielle Dienstleistung notwendig, stehe ich Ihnen in Wernigerode, unweit von Bad Harzburg, als Notar mit einem breiten Leistungsspektrum zur Seite. Des Weiteren sind Notare auch Beistand und Berater in weiteren relevanten Angelegenheiten, bei denen der Gesetzgeber keine verpflichtende Einbindung der Hoheitsträger vorgibt, Notare aber mit ihrer Sachkunde unterstützen können.

Warum gibt es eine Beurkundungspflicht durch einen Notar?

Eine der Hauptaufgaben eines Notars besteht in der Erstellung von Urkunden. In einer von einem Notar verfassten Urkunde werden sämtliche Vereinbarungen festgehalten, die zu einem Rechtsgeschäft in Bad Harzburg oder anderswo getroffen wurden. Mit dieser Niederschrift ist der Notar ein wichtiger Garant für die Rechtssicherheit des Geschäfts, denn er stellt sicher, dass der Inhalt juristisch korrekt ist und alle Beteiligten über die rechtlichen Auswirkungen des zu beurkundenden Vorgangs belehrt wurden. Aufgrund seiner Funktion für das Gemeinwesen und seiner Neutralität muss ein Notar jeden Rechtssuchenden mit seiner Urkundstätigkeit unterstützen.

Die Aufklärung über die rechtliche Bedeutung ist ein wichtiges Element des notariellen Auftrags zur „vorsorgenden Rechtspflege“, um in geschäftlichen Angelegenheiten wenig erfahrene Personen vor unüberlegten Vertragsabschlüssen zu bewahren. Die Begleitung und Beratung durch diesen unparteiischen Juristen soll die Beteiligten vor unüberschaubaren Risiken und negativen Rechtsfolgen schützen. Aus diesem Grund ist in Deutschland für alle Rechtsgeschäfte von besonders großer Tragweite eine notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben. Notare beugen Rechtsstreitigkeiten, die nur von Rechtsanwälten vertreten werden, wirkungsvoll vor.

Sollten Sie in Wernigerode Bedarf an notariellen Leistungen, beispielsweise bei derartigen beurkundungspflichtigen Vorgängen haben, stehe ich Ihnen als Notar unweit von Bad Harzburg gerne zur Verfügung.

Eine Beurkundungspflicht besteht unter anderem für

  • Immobilien- bzw. Grundstückskaufverträge
  • Eheverträge
  • Erbverträge
  • Verträge zur Erbauseinandersetzung
  • Erbteilskaufverträge
  • Gesellschaftsgründungen
  • Unternehmenskaufverträge
  • Übertragungsverträge von Geschäftsanteilen
  • notarielle Testamente
  • Hypotheken- und Grundschuldbestellung
  • Adoptionen

So erreichen Sie den Notar Dr. Koch aus Bad Harzburg

Für die Anfahrt zum Notar-Büro Dr. Koch benötigen Sie aus Bad Harzburg mit dem Pkw nur etwa 25 Minuten. Fahren Sie dort auf die B4 Richtung B6/A7/Wernigerode/Goslar. Folgen Sie der Beschilderung nach A395/Braunschweig/Wernigerode und führen den Wagen weiter auf der A369/B6. Nehmen Sie nach rund 19 Kilometern die Ausfahrt Richtung Wernigerode-Zentrum/Derenburg. Biegen Sie nach der Ausfahrt links ab auf die L82. Folgen Sie der L82/Halberstädter Straße, nehmen Sie im Kreisverkehr die erste Ausfahrt und fahren Sie weiter auf der Halberstädter Straße.

Im nächsten Kreisverkehr geht es geradeaus weiter auf die Rudolf-Breitscheid-Straße. Nehmen Sie beim nächsten Kreisverkehr die dritte Ausfahrt und steuern Sie weiter auf die B244. Biegen Sie nach rund 500 Metern links auf die Albert-Bartels-Straße und nach weiteren 350 Metern erneut links auf die Ringstraße ab. Auf der linken Seite, zwischen den Hausnummern 53 und 55, befindet sich die Zufahrt zum Parkdeck Innenhof Ringstraße. Dort halten wir für Mandantinnen oder Mandanten und Besucherinnen oder Besucher Kundenparkplätze in ausreichender Zahl bereit. Unser Notariat befindet sich in der Breite Straße 53 a.


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