Rundum vorgesorgt? Vorsorge zu Lebzeiten und über den Tod hinaus – Tag der offenen Tür bei Notaren und Notarinnen in Sachsen-Anhalt
Notare und Notarinnen des Landes Sachsen-Anhalt öffnen am 5. März zwischen 15 und 17 Uhr ihre Türen für alle Interessierten, geben Einblick in ihre Arbeit und informieren zum Thema Vorsorge.
Mit Vorsorgevollmacht gerichtlich bestellte Betreuung verhindern
Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen, erhält er einen gerichtlich bestellten Betreuer. Bis auf ein Notvertretungsgesetz sind weder der Ehegatte noch andere nahe Verwandte vom Gesetz dazu berufen, Sie zu vertreten. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine solche Betreuung verhindern. Denn das Gesetz schließt die Anordnung einer Betreuung grundsätzlich aus, wenn Sie jemanden bevollmächtigt haben, sich um Ihre Angelegenheiten zu kümmern. Dabei bestimmen allein Sie, was Ihre Vorsorgevollmacht beinhaltet. Entscheidend ist allein, dass derjenige Ihr uneingeschränktes Vertrauen genießt. Als Vollmachtgeber bestimmen Sie auch, wie lange die Vollmacht gilt – wenn Sie es möchten bis über den Tod hinaus. So kann Ihr Nachlass oftmals ohne die oft langwierige Erteilung eines Erbscheins abgewickelt werden und zudem lassen sich ggf. die Erbscheinkosten vermeiden. Die Vorsorgevollmacht ist somit Ihr „vorletzter Wille“.
Vorsicht bei Vorlagen aus dem Internet
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie Ihr Leben auch in solchen Fällen in der Hand behalten, in denen Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten Entscheidungen zu treffen. Doch Vorsicht vor vermeintlich einfachen Mustern aus dem Internet. Schnell findet man dort zahlreiche vorgefertigte Formulare. Häufig machen es diese Muster ganz leicht, eine Vollmacht aufzusetzen, da nur noch ein paar Kreuze gesetzt werden müssen. Hier droht dem Verwender schnell, etwas zu übersehen. Außerdem kann bei einer handschriftlichen Vollmacht keiner mit Sicherheit sagen, von wem die Unterschrift stammt und ob der Vollmachtgeber im Zeitpunkt der Unterschrift noch geschäftsfähig war. Anerkannte Vervielfältigungen, z.B. für mehrere Bevollmächtigte, können außerdem nur von notariell beurkundeten Vollmachten hergestellt werden.
Schenken oder vererben? Richtig entscheiden, Streit vermeiden!
Wer soll was erhalten? Wie kann man Pflichtteilsansprüche vermeiden oder reduzieren? Wer vorausschauend plant, kann sich und seine Familie gut absichern. Nicht selten gibt es jedoch Streit um den Nachlass. Was passiert mit den geschaffenen Werten im Falle des Todes? Sollte man wertvolle Vermögensgegenstände nicht doch bereits zu Lebzeiten übertragen? Die Entscheidung über den „richtigen Weg“ hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und muss insbesondere bezüglich des Familienheims wohlüberlegt sein. Wertvolle Tipps zu Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vermögensnachfolge, wie Sie die richtige rechtliche Vorsorge treffen, Ihren Willen von einem Vertreter durchsetzen lassen können, eine Betreuung vermeiden und Familienstreitigkeiten vorbeugen, erhalten Interessierte in den Notarbüros des Landes Sachsen-Anhalt zum Tag der offenen Tür am 5. März 2024, von 15 bis 17 Uhr.