Mit Wirkung zum 01.01.2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten.
Hierdurch ergeben sich Änderungen, die insbesondere bei der Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zu berücksichtigen sind. Nur beispielhaft sei an dieser Stelle auf das sogenannte Notvertretungsrecht von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, das Einsichtsrecht von Ärzten in das Zentrale Vorsorgeregister oder die nunmehr gesetzlich festgelegten Befugnisse des Kontrollbetreuers hingewiesen.
Gern beraten wir Sie detailliert zu den Auswirkungen und zeigen Ihnen die Gestaltungsoptionen auf, welche sich durch die verschiedenen Regelungsgegenstände eröffnen.
Ihr Team des Notariats Dr. Koch