Notar Dr. Alexander Koch

Als Notar stehe ich Ihnen als unparteiliches Organ der Rechtspflege in verschiedenen Rechtsbereichen zu Verfügung. Von Grundstückskauf, Unternehmensgründung oder -übertragung, Gesellschaftervertrag über Vererbung, Schenkung, Ehevertrag, Partnerschaftsvertrag, Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Sorgerechtserklärung, Vaterschaftsanerkennung, Adoption, bis zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung reichen meine Tätigkeiten.

Ich berate Sie bei Gestaltungen im Immobilien-, Familien-, Erb- sowie dem Handels- und Gesellschaftsrecht.

Im folgenden finden Sie eine detaillierte Liste von Dienstleistungen.

Immobilienrecht

  • Kaufvertrag – Grundstücke und Wohnungseigentum
  • Überlassungsvertrag – Grundstücke und Wohnungseigentum
  • Tauschvertrag – Grundstücke und Wohnungseigentum
  • Bauträgervertrag
  • Erbbaurecht
  • Dienstbarkeiten
  • Grundpfandrechte

Ehe & Familie

  • Ehevertrag
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Vereinbarungen zwischen nichtehelichen Lebenspartnern
  • Vorsorgevollmachten/Patienten- und Betreuungsverfügungen
  • Adoption

Erbrecht

  • Testament, Erbvertrag
  • Erbverzicht, Pflichtteilsverzicht, Zuwendungsverzicht
  • Erbauseinandersetzungsvereinbarungen
  • Erbteilsübertragung
  • Erbausschlagung
  • Erbscheinsantrag

Handels- und Gesellschaftrecht

GmbH

  • Gründung
  • Geschäftsanteilsveräußerung und -abtretung
  • Satzungsänderung

Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG)

  • Gründung
  • Anteilsveräußerung und -abtretung

AG

  • Gründung
  • Hauptversammlungsbeschlüsse und Satzungsänderungen

Eingetragener Verein

  • Gründung
  • Anmeldungen zum Vereinsregister

Notfallvorsorge

Zum Beispiel Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen.

Internationales Privatrecht

Sachverhalte mit Auslandsberührung erfordern eine besondere Prüfung und Beratung. Gegebenenfalls können Ihre Ziele durch eine Rechtswahl erreicht werden.

Kosten

Die Kosten für die Amtstätigkeit des Notars sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Dabei ist die konkrete Höhe einer Gebühr abhängig vom Wert des betroffenen Regelungsgegenstands, den enthaltenen Regelungen und übertragenen Aufgaben.